Ab der Woche nach den Zwischenzeugnissen (üblicherweise im Februar) nehmen wir für alle Berufsfachschulen Bewerbungen entgegen.
Zu- und Absagen werden im April/Mai postalisch gemacht. Bei Nachfragen wenden Sie sich an das Sekretariat oder die unten genannten Fachbereichsleiter*innen.
Staatliches Berufliches Schulzentrum
– Bewerbung –
BFS für __________________________
Seidelstr. 4
63741 Aschaffenburg
Für ALLE Ausbildungsrichtungen benötigen wir grundsätzlich:
- Anschreiben
- Lebenslauf, möglichst mit Nachweis eines Schnupperpraktikums passend zum Ausbildungsberuf (Kindergarten, Pflegeheim, Großküche, Privathaushalt o.ä.)
- Zwischenzeugnis der derzeit besuchten Schule (falls der Schulbesuch noch andauert) oder Abschlusszeugnis/Entlasszeugnis der zuletzt besuchten Schule
- Anschreiben
- Lebenslauf, möglichst mit Nachweis eines Schnupperpraktikums passend zum Ausbildungsberuf (Kindergarten, Pflegeheim, Großküche, Privathaushalt o.ä.)
- Zwischenzeugnis der derzeit besuchten Schule (falls der Schulbesuch noch andauert) oder Abschlusszeugnis/Entlasszeugnis der zuletzt besuchten Schule
- Anmeldebogen (handschriftlich oder am PC ausfüllen und unbedingt unterschreiben)
- Anmeldebogen (handschriftlich oder am PC ausfüllen und unbedingt unterschreiben)
- Einverstandniserklarung der Eltern für Bewerber*innen unter 18 Jahren)
FachbereichsleiterInnen und Schulleitung
BFS für Ernährung und Versorgung Frau StD Christina Rüth-Hofmann
christina.rueth-hofmann@bszab.de
BFS für Sozialpflege Herr StD Patrick Schneiderbanger
patrick.schneiderbanger@bszab.de
BFS für Kinderpflege Frau StD Margit Emmerich
Schulleiter Herr OStD Dieter Trott
Informationen zur ärztlichen Eignung, zum erweiterten Führungszeugnis, zur Fahrtkostenerstattung (Busfahrkarte/Zugticket) und zur Auswahl einer geeigneten Praxiseinrichtung erfolgen mit der Zusage für einen Ausbildungsplatz im Mai/April.
Schüler*innen der 10. Klasse steht grundsätzlich eine Fahrkarte vom jeweiligen Landkreis zu, Bewerber*innen aus Hessen müssen sich selbst um eine Fahrkarte kümmern. Auszubildende, die innerhalb von 3 km Entfernung zur Schule wohnen, haben leider keinen Anspruch auf eine Fahrkarte.
Schulbescheinigungen für BaFöG / Familienkasse können erst nach erfolgreicher Aufnahme im September ausgegeben werden.